Hauptuntersuchung professionell, bequem und günstig.
Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung – „TÜV“ in Brühl bei Köln
TÜV: Hauptuntersuchung (inkl. AU) -Service
Zum Preis von nur 179,00 Euro.
Kostenloser Vorabcheck – unkomplizierter Reparaturservice.
Wir starten mit einem kostenlosen Vorabcheck und geben Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Punkte der HU und AU. Im HU-Prüfbericht können Sie festgestellte Mängel detailgetreu nachlesen und die Reparaturen können Sie direkt bei uns durchführen lassen. Außerdem weisen wir Sie auf zukünftig auftretende Probleme Ihres Fahrzeugs hin.
Kurz und knapp: Die HU am PKW
Wer (muss zur HU)?: Alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge müssen zur HU
Wann (zur HU)?: Nach Erstzulassung nach 36 Monaten (3 Jahren); danach alle 24 Monate
Wo zur HU?: bei Prüfungsorganisationen wie TÜV und Dekra oder bei autorisierten Werkstätten
Was ist die Hauptuntersuchung (HU)?
Die Hauptuntersuchung – umgangssprachlich TÜV – ist der „Gesundheitscheck“ Ihres Mercedes. Der amtlich zugelassene HU-Prüfer oder die Prüferin nimmt die Fahrtüchtigkeit, Sicherheit und Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs unter die Lupe.
Die HU beinhaltet auch die Abgasuntersuchung (AU). Sie können also alles auf einmal erledigen lassen. Bei bestandener Prüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung oder einen Untersuchungsbericht und die HU-Plakette, die an Ihrem hinteren Nummernschild angebracht wird.
Wer führt die HU/TÜV durch?
Die Hauptuntersuchung (HU) oder TÜV für PKW sowie für LKW muss in Deutschland von einer amtlich anerkannten Prüfungsorganisation abgenommen werden. In unserer Werkstatt arbeiten wir mit den Prüfstellen Dekra und TÜV Rheinland zusammen, die Ihren Fahrzeugcheck bei uns abnehmen.
Der Teil Abgasuntersuchung kann dabei vom Prüfer oder der Prüferin oder von einem unserer geschulten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durchgeführt werden.
Wo kann ich eine HU durchführen lassen?
Die Hauptuntersuchung für ihr Fahrzeug können Sie bei einer Prüfstelle oder in autorisierten Werkstätten vornehmen. Diese Werkstätten müssen gesetzliche Vorschriften und technische Voraussetzungen erfüllen, um eine HU anbieten zu können – beispielsweise eine Bremsanlage.
Unsere Prüfstraße ist dafür bestens ausgerüstet: Als anerkannte Werkstatt verfügen wir über alle erforderlichen Geräte, Schulungen und Voraussetzungen, um ihr Kraftfahrzeug für die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen optimal zu prüfen. Wir arbeiten mit unserem Service-Partner Dekra und TÜV Rheinland zusammen, um Fahrzeughaltern und Fahrzeughalterinnen eine Hauptuntersuchung in unserem Haus zu ermöglichen.
Welche Fahrzeuge müssen zur Hauptuntersuchung?
Grundsätzlich müssen laut Gesetzgeber alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU). Sie unterliegen einer Untersuchungspflicht, die nach gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien in regelmäßigen Abständen erfüllt werden muss. In welchen Abständen diese technische Prüfung stattfindet, ist unterschiedlich und abhängig von Parametern wie Fahrzeugart und Gesamtgewicht.
Ausgenommen von der HU sind Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen, aber auch Kfz mit Versicherungskennzeichen (Roller, S-Pedelecs und Leichtfahrzeuge bis 45 km/h), sowie Selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Was wird überprüft?
Bei der TÜV Untersuchung wird zusammengefasst die Verkehrssicherheit, die Vorschriftmäßigkeit des Fahrzeugs gemäß StVZO und die Umweltverträglichkeit ihres Fahrzeugs getestet.
Definiert wird die Untersuchung als eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions-, und Wirkungsprüfung der Bauteile und Systeme an Ihrem Fahrzeug. Diese Untersuchung umfasst je nach Modell ca. 1500 bis 2000 Prüfpunkte, auf die ihr Kfz untersucht wird. So sind Bereiche, die getestet werden, unter anderem:
- Lenkung
- Bremsen
- Sichtverhältnisse
- Lichttechnik und Elektronik (wie Scheinwerfer)
- Fahrwerk, Räder, Reifen
- Rahmen, Aufbau, Karosserie (Fahrgestell)
- Insassensicherheit
- Umweltverhalten
- Fahrzeugdokumente
Wie oft muss mein PKW zur HU?
Der Pflichttermin für HU inklusive AU wird im Fahrzeugschein vermerkt: Für Neufahrzeuge ist die HU erstmals drei Jahre (36 Monate) nach Erstzulassung fällig, danach muss ein Fahrzeug alle zwei Jahre zum nächsten Termin für die Hauptuntersuchung (24 Monate).
Eine Ausnahme bilden hierbei beispielsweise Mietwagen und Taxis. Diese müssen aus Sicherheitsgründen alle 12 Monate zur HU.
Nach Ablaufen ihrer HU-Plakette haben Sie eine Frist von 2 Monaten, um ihr Auto zur HU vorzuführen. Bei einer später durchgeführten TÜV wird Ihre Plakette nicht zurückdatiert und es fallen zusätzliche Kosten an. (s. Was passiert, wenn ich eine HU-Frist versäumt habe?)
Sie können auch den Wartungsrechner Ihres Bordcomputers gleich auf ein neues Serviceintervall einstellen lassen, dann erhalten Sie rechtzeitig eine Meldung für die nächste fällige HU.
Welche Papiere muss ich zur HU mitbringen?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Falls das Fahrzeug nicht zugelassen ist: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Bei technischen Änderungen am Fahrzeug (z.B. Tuning) entsprechende Unterlagen und Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit mitbringen.
Was passiert, wenn ich eine HU-Frist versäumt habe?
Nach Ablauf ihrer Plakette bleibt Ihnen eine Frist von zwei Monaten, um die Hauptuntersuchung durchzuführen.
Überschreiten Sie den Ablauf Ihrer Plakette um mehr als zwei Monate liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, die für den Fahrzeughalter mit Bußgeldern und gegebenenfalls mit Punkten im Fahreignungsregister bestraft wird. Das Bußgeld richtet sich hierbei nach der Fahrzeugart und der Länge der Fristüberschreitung. Außerdem ist eine Ergänzungsuntersuchung vorgeschrieben. Dieser Mehraufwand erhöht die Hauptuntersuchungsgebühr.
Was passiert, wenn ich die HU nicht bestehe?
Stellt ein Prüfer oder eine Prüferin wesentliche Mängel fest, muss der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin innerhalb eines Monats die Mängel am KFZ beseitigen und bei einem neuen Termin einer Nachprüfung unterziehen. Trotz des Zeitrahmens sind die Mängel umgehend zu beseitigen. Lässt der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin die Frist von einem Monat verstreichen, muss eine neue Hauptuntersuchung (HU) gemacht werden.
Ist die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht mehr gegeben, wird die Prüfplakette entfernt und auf das Verbot zur Teilnahme am Straßenverkehr hingewiesen.
Was ist mit der AU? Muss ich diese gesondert vornehmen lassen?
Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) keine eigenständige Prüfung mehr, sondern Teil der TÜV Hauptuntersuchung. So gibt es für die AU keine separate Plakette mehr, allerdings eine Extra-Bescheinigung, die unter bestimmten Umständen vorgezeigt werden muss.
Im Gegensatz zum restlichen Teil der TÜV Prüfung, kann die AU auch von autorisierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unsererseits durchgeführt werden, da wir als Werkstatt dafür zugelassen sind. Hierfür wird unser Werkstatt Personal alle zwei Jahre extern geschult.
Dies ermöglicht es Ihnen den Teil Abgasuntersuchung auch bereits vor der HU bei uns durchführen zu lassen. Allerdings darf die Abgasuntersuchung dann zum Zeitpunkt der HU maximal zwei Monate zurückliegen.
Wie lese ich meine TÜV Plakette?
Nach bestehen der Hauptuntersuchung erhalten sie eine Prüfplakette – die sogenannte TÜV Plakette – die als runder Aufkleber auf ihr Nummernschild geklebt wird.
An dieser Plakette lässt sich ablesen, wann ihre nächste Hauptuntersuchung ansteht: Die zwei Zahlen in der Mitte signalisieren das Jahr, die obere Zahl den Monat, bis zudem ihre Plakette gültig ist.
Damit man die Gültigkeit der Plaketten auch von Weitem erkennt, sind diese durch Farben gekennzeichnet. Jede Farbe steht dafür für ein Jahr und zeigt an, in welchem Jahr eine neue Hauptuntersuchung fällig wird.
So zeigt beispielsweise die Farbe gelb der Prüfplakette an, dass eine HU im Jahr 2021 fällig wird und eine rote Plakette, dass sie im Jahr 2022 den nächsten TÜV brauchen.
Wieso brauche ich eine HU?
Die HU ist eine der wichtigsten Maßnahmen, um die Sicherheit und Umweltverträglichkeit auf deutschen Straßen zu fördern.
Deshalb brauchen Sie den Untersuchungsbericht der HU für verschiedenste amtliche Belange in Bezug auf ihr Auto; so beispielsweise für die An- und Ummeldung eines Kfz und die Zulassungsbehörde.
Auch bei Unfällen ist es wichtig einen gültigen TÜV vorzuweisen: Ist der Termin für die Hauptuntersuchung schon abgelaufen und es kommt zu einem Unfall, sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Führt jedoch ein Mangel, der bei der HU zu beanstanden wäre, zum Unfall, kann die Versicherung den Autobesitzer in Regress nehmen, also einen Teil der Schadensumme zurückverlangen.
Was ist der Unterschied bei den festgestellte Mängeln?
In den meisten Fällen werden bei der HU Mängel am Fahrzeug festgestellt Diese lassen sich in 4 Kategorien unterteilen:
- geringer Mangel (GM)
- erheblicher Mangel (EM)
- gefährlicher Mangel (VM)
- verkehrsunsicher (VU)
Geringe Mängel (GM) sind kleinere Mängel, bei denen keine Verkehrsgefährdung und/oder unzulässige Umweltbelastung erwartet werden. Meist entstanden durch Benutzung und Verschleiß, werden diese geringen Mängel als kurzzeitige Abweichung von den Richtlinien hingenommen und eine Plakette ohne Nachunterprüfung angebracht. Trotzdem hat der Halter oder Halterin des Fahrzeugs die Mängel schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats zu beseitigen. Außerdem sind Sie verpflichtet den Untersuchungsbericht bis zur nächsten HU aufzubewahren.
Erhebliche Mängel (EM) sind Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung und/oder unzulässigen Umweltbelastung führen oder auf Abweichungen von den Vorschriften und den hierzu ergangenen Richtlinien beruhen; dazu zählen auch Mängel, die eine Verkehrsgefährdung erwarten lassen. Diese Mängel sind deshalb unverzüglich zu beheben und das reparierte Fahrzeug muss innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorgestellt werden. Bei einem erheblichen Mangel wird die Plakette bis zur Beseitigung des erheblichen Mangels versagt.
Gefährliche Mängel (VM) sind Mängel, die zwar eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, aber keine unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen. Die Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur wird als noch vertretbar angesehen. Der Fahrzeughalter wird zusätzlich im Untersuchungsbericht auf den Gefährdungstatbestand hingewiesen. Im Gegensatz zu verkehrsunsicheren Fahrzeugen wird die Plakette nicht entfernt und es erfolgt auch keine Benachrichtigung der örtlichen Zulassungsbehörde. („im Prinzip verkehrsunsicher, quasi verkehrsunsicher light“, so ein Prüfingenieur des TÜV zu kfztech.de)
Verkehrsunsicher (VU) ist ein Fahrzeug das eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt. Bei einem verkehrsunsicheren Fahrzeug wird die bisherige Plakette entfernt und das Kfz wegen des verkehrsunsicheren Zustands vorläufig stillgelegt. Der Fahrzeugführer/-halterin wird darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug so nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Darüber hinaus wird die Zulassungsbehörde informiert.