Fahrtenschreiberprüfung für LKW

Wir holen Ihren Mercedes ab – wo Sie wünschen.

Fahrtenschreiberprüfung bei Ihrer Vertragswerkstatt – weil Ihre Sicherheit uns wichtig ist.

LKW Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräteprüfung nach § 57b

Ihre sorglose Fahrt ist unser Antrieb.

Alle zwei Jahre müssen die Tachoprüfung oder Fahrtenschreiberprüfung nach § 57 b StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) – Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte – an Nutzfahrzeugen durchgeführt werden. Eine wichtige Prüfung, die nicht vergessen werden sollte, da sonst empfindliche Strafen drohen.

Wir sind Ihr Partner für diese Prüfungen. Wir sind zertifizierte Vertragswertstatt und führen diese Prüfungen an analogen und digitalen Tachographen durch. Der Tacho wird, sofern nötig, korrekt eingestellt und Sie erhalten die notwendige Prüfbescheinigung von uns. Die Tachoprüfung ist jetzt auch für digitale Tachographen DTCO 4.0 für alle Fabrikate verfügbar.

 

Wir riskieren mehr als einen Blick.

Regelmäßig: Wir übernehmen fachgerecht, unkompliziert und schnell die zweijährige Überprüfung Ihres analogen oder digitalen Fahrtenschreibers.

Planmäßig: Nach jedem Einbau und jeder Reparatur der Fahrtenschreiber- oder Kontrollgeräteanlage sowie nach jeder Änderung der Wegdreh- oder Wegimpulszahl stehen wir Ihnen für individuelle Termine zur Verfügung.

Jederzeit: Kontrollen sind auch vorgeschrieben bei der Änderung des wirksamen Reifenumfanges und dann, wenn die UTC Zeit von der korrekten Zeit um mehr als 20 Minuten abweicht. Melden Sie sich einfach bei uns – wir sind gern für Sie da.

Kontaktieren Sie uns!

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